Vorsorge
Wer für Sie entscheidet, wenn Sie selbst es nicht mehr können, ist eine Entscheidung, die Sie selber treffen sollten.
Auf Basis Ihrer ganz individuellen Lebenssituationen treffen wir gemeinsam notwendige Regelungen, damit Sie im Notfall kein unbekannter Betreuer, sondern Ihre sorgsam ausgewählte Vertrauensperson vertritt.
➣ Patientenverfügung
➣ Vorsorgevollmacht
➣ Generalvollmacht über den Tod hinaus
➣ Kontovollmacht
➣ Ehegattennotvertretungsrecht
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Erstkontakt
Sie kontaktieren mich. Telefonisch oder per E-Mail tauschen wir uns unverbindlich über Ihr Anliegen aus und klären erste Fragen.
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Erstberatung
In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie eine rechtliche Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts. Gemeinsam wägen wir mögliche Handlungsalternativen ab.
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Mandatserteilung
Als Ihre Anwältin übernehme ich persönlich Ihr Mandat – weitsichtig, klar in der Sache und ausgestattet mit dem erforderlichen Maß an erbrechtlichem Fingerspitzengefühl.