Pflichtteil abwehren
Kann man Pflichtteil abwehren?
Auf Pflichtteil verklagt – was tun?
Kann man Pflichtteil abwehren?
Der Pflichtteil kann in der Regel nicht vollständig verhindert werden, da der Gesetzgeber für nahe Angehörige eine Mindestbeteiligung am Nachlass gewährleisten möchte. Dieser Mindestanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wie sich die Höhe dieses Mindestanspruchs genau zusammensetzt, wird auf den Seiten zur Pflichtteilgeltendmachung bzw. zur gesetzlichen Erbfolge ausführlich beschrieben.
Trotz testamentarischer Verfügung oder anderer erbrechtlicher Gestaltungen bleibt der Pflichtteilsanspruch also bestehen. Der Gesetzgeber hat diese Schutzmaßnahme bewusst eingeführt, um sicherzustellen, dass enge Familienangehörige nicht vollständig enterbt werden können. Allerdings können im Vorfeld Maßnahmen ergriffen werden, um die Höhe des Pflichtteilsanspruchs zu reduzieren. Dazu gehören beispielsweise lebzeitige Schenkungen wie das vorzeitige Überschreiben einer Immobilie, die den Pflichtteilsanspruch stark mindern können.
Hierbei ist zu beachten, dass entsprechende Maßnahmen oftmals einen gewissen Vorlauf benötigen und vor dem Tod des Erblassers erfolgen müssen – andernfalls kann es zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen kommen. Um geeignete Gegenmaßnahmen für drohende Pflichtteilsansprüche einzuleiten, ist es daher ratsam, frühzeitig eine erbrechtliche Beratung durch einen Anwalt in Anspruch zu nehmen.
Auf Pflichtteil verklagt – was tun?
Wurden Sie auf Zahlung des Pflichtteils verklagt, haben Sie zwei mögliche Optionen:
Option 1: Sie zahlen anstandslos den geforderten Betrag und hoffen, dass die Gegenseite die Klage zurückzieht.
Option 2: Sie ziehen einen Rechtsanwalt für Erbrecht hinzu.
Die erste Option hat drei gravierende Nachteile:
Es ist völlig unklar, ob die Gegenseite einen Anspruch gegen Sie hat. Unter Umständen überweisen Sie einen nennenswerten Geldbetrag, ohne das Sie es müssten. Eine Klage auf Zahlung des Pflichtteils besagt keineswegs, dass tatsächlich auch ein entsprechender Zahlungsanspruch bestehen muss.
Für den Fall, dass die Gegenseite tatsächlich einen Pflichtteilsanspruch gegen Sie hat, haben Sie nur eingeschränkte Möglichkeiten rechtlich zu bewerten, inwieweit der geforderte Betrag angemessen ist. Nicht selten wird zudem bewusst auf einen höheren Betrag geklagt, um die Gegenseite zu verunsichern oder den Verhandlungsraum in einem möglichen späteren Gerichtsprozess zum eigenen Vorteil zu verschieben. Hinzu kommt, dass die Ermittlung der Höhe des Pflichtteilsanspruchs auch fernab von taktischen Erwägungen äußerst komplex und fehleranfällig ist.
Stellen Sie zu einem späteren Zeitpunkt fest, dass die Gegenseite keinen Zahlungsanspruch gegen Sie hatte oder der angesetzte Betrag zu hoch war, haben Sie aufgrund abgelaufener Fristen häufig keinerlei Möglichkeit mehr, Ihre Entscheidung zu korrigieren.
Demgegenüber steht die zweite Option mit fachkundiger Unterstützung an Ihrer Seite:
Ihr Rechtsanwalt prüft sorgfältig und rechtssicher, ob überhaupt ein Zahlungsanspruch besteht.
Für den Fall, dass ein Zahlungsanspruch vorliegt, wird genau geprüft, wie hoch dieser tatsächlich ist. Der durch Ihren Anwalt ermittelte Zahlungsanspruch liegt regelmäßig deutlich unter dem von der Gegenseite geforderten Betrag.
Ihr Anwalt behält alle relevanten Fristen fest im Blick. Es besteht für Sie keinerlei Risiko, durch das Übersehen oder Nicht-Kennen von Fristen nachteilige Lösungen hinnehmen zu müssen. Stattdessen treffen Sie sorgfältig abgewogene Entscheidungen zum richtigen Zeitpunkt.
Meine eindringliche Empfehlung: Kontaktieren Sie – sobald Sie eine Klageschrift im Briefkasten haben – umgehend einen spezialisierten Rechtsanwalt für Erbrecht.
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