Behindertentestament
Was ist ein Behindertentestament?
Behindertentestament Voraussetzungen
Behindertentestament Vorteile
Behindertentestament Nachteile
Behindertentestament Immobilie
Behindertentestament Erblösung
Behindertentestament Vermächtnislösung
Was ist ein Behindertentestament?
Ein Behindertentestament ist ein spezielles Testament für den Fall, dass eine geistig oder körperlich behinderte Person als Erbe eingesetzt werden soll. Der häufigste Anwendungsfall des Behindertentestaments ist das Szenario, in dem Eltern ihr behindertes Kind als Erbe berücksichtigen möchten.
Die Schwierigkeit dabei ist es, einerseits die finanzielle Sicherheit und Versorgung des Erben sicherzustellen, andererseits das zu vererbende Gesamtvermögen vor dem möglichen Zugriff des Sozialträgers zu schützen. Zudem gilt es, über spezielle Schutzklauseln die finanzielle Ausbeutung des Erben durch Dritte und die unsachgerechte Verwendung des Erbes zu verhindern.
Darüber hinaus zeigt die Praxis, dass es oftmals sinnvoll ist, zusätzlich einen Testamentsvollstrecker zu benennen, der die korrekte Umsetzung der testamentarischen Anordnungen überwacht und durchsetzt.
Behindertentestament Voraussetzungen
Grundvoraussetzung für ein Behindertentestament ist, dass der potenzielle Erbe geistig oder körperlich so stark beeinträchtigt ist, dass er nicht in der Lage ist für seinen eigenen Lebensunterhalt zu sorgen und er in Zukunft immer auf Pflegeleistungen angewiesen sein wird.
Darüber hinaus sind persönliche Voraussetzungen zu schaffen: Für die Erstellung eines passenden Behindertentestaments ist entscheidend, dass die hochindividuellen Bedürfnisse des behinderten Erben im Detail beleuchtet werden. Hier empfiehlt es sich aus erbrechtlicher Perspektive genau hinzuschauen, welche Faktoren mit welcher Eintrittswahrscheinlichkeit in Zukunft eine Rolle spielen könnten.
Zudem stellt sich die Frage, ob es im eigenen Umfeld einen geeigneten Testamentsvollstrecker gibt oder die Testamentsvollstreckung idealerweise durch einen professionellen Testamentsvollstrecker durchgeführt werden sollte.
Behindertentestament Vorteile
Ein Behindertentestament bietet gleich mehrere Vorteile:
Ein fachkundig aufgesetztes Behindertentestament regelt auch in speziellen Konstellationen Ihre rechtssichere Vermögensnachfolge. Gezielt verhindern Sie Erbstreit innerhalb der Familie.
Sie umgehen abwendbare Zugriffe des Sozialträgers auf Ihr Gesamterbe. In vielen Fällen geht es hierbei schnell um nennenswerte Beträge.
Sie schützen Ihr Kind durch individuelle Vorkehrungen. Durch weitsichtig abgewogene Regelungen verhindern Sie finanzielle Ausbeutung durch Dritte ebenso wie die unsachgerechte Verwendung Ihres Erbes.
Neben der Absicherung Ihres behinderten Kindes sorgen Sie mit Ihrer individuellen Testamentsgestaltung dafür, dass die gesamte Familie vom Nachlass profitieren kann.
Behindertentestament Nachteile
Die Notwendigkeit individueller Regelungen sowie medizinische Besonderheiten machen die Erstellung von Behindertentestamenten fehleranfällig und komplex. Undurchsichtige Vorschriften des Sozialrechts und die Festlegung eines geeigneten Testamentsvollstreckers erschweren die Lösungsfindung zusätzlich. Eine fachkundige erbrechtliche Beratung ist daher unerlässlich.
Lange Zeit standen Behindertentestamente zudem im Verdacht sittenwidrig zu sein. Der BGH hat mittlerweile jedoch rechtskräftig entschieden, dass ein Behindertentestament zum Wohle des Kindes verfasst wird und damit nicht sittenwidrig ist.
Behindertentestament Immobilie
Besonderheiten im Behindertentestament ergeben sich im Falle einer Immobile im Nachlass. Immobilienvermögen gilt es über spezielle Regelungen (z. B. Teilungsanordnung) im Testament besonders zu schützen. Ein Praxisbeispiel für eine solche Regelung ist, dass Zahlungen an den behinderten Erben lediglich aus Bar- und Sparvermögen zu leisten sind. Andernfalls könnte dies zur Konsequenz haben, dass die Immobilie gegen den Willen der übrigen Erben verkauft werden muss, um die Ansprüche des behinderten Erben zu bedienen.
Das Besondere hierbei: Es ist noch nicht einmal entscheidend, ob der Erbe dies möchte. Vielmehr ist es so, dass der Sozialträger die Ansprüche des behinderten Erben gem. § 93 SGB XII auf sich überleiten und gegen die übrigen Erben geltend machen kann – auch gegen den Willen des behinderten Erben.
Behindertentestament Erblösung
Ein Behindertentestament kann in verschiedenen Varianten ausgestaltet sein. In der „klassischen“ Erblösung wird das behinderte Kind als sog. Vorerbe eingesetzt. Nach dem Tod des behinderten Kindes werden der Ehepartner, andere Abkömmlinge oder sonstige Verwandte sog. Nacherben. Durch die Vor- und Nacherbschaft wird die Nachlasssubstanz zugunsten der Nacherben geschützt.
In dieser Ausgestaltungsform des Behindertentestaments kann der Erblasser durch gezielte Anweisungen an den Testamentsvollstrecker sicherstellen, dass die Lebensqualität des behinderten Kindes zu jeder Zeit sichergestellt ist und der Sozialträger nicht auf den Nachlass zugreifen kann.
Der Vorteil dieses Gestaltungsweges ist die gesicherte Rechtslage. Wie oben bereits erwähnt, wurde durch zahlreiche Urteile bekräftigt, dass die beschriebene klassische Erblösung mit Vor- und Nacherbe rechtens ist. Es ist anerkannt, dass die testierenden Eltern ihrem behinderten Kind Annehmlichkeiten aus dem Nachlass zukommen lassen, BGHZ 111, 36 (42); BGHZ 123, 368 (371); BGH FamRZ 758; BGH FamRZ 2017, 1259, BGH NJW 2020, 58).
Behindertentestament Vermächtnislösung
Neben der „klassischen“ Erblösung für das Behindertentestament gibt es u. a. auch die sog. Vermächtnislösung. Bei der Vermächtnislösung wird das behinderte Kind kein Erbe. Es wird von der Erbfolge ausgeschlossen und erhält stattdessen ein Vermächtnis.
Das Vermächtnis sollte die Höhe des Pflichtteils des behinderten Kindes knapp übersteigen, sodass vermieden wird, dass der Sozialhilfeträger den Pflichtteil geltend macht.
Ähnlich wie in der Systematik der klassischen Erblösung wird das behinderte Kind zum sog. Vorvermächtnisnehmer, sodass das Gesamtvermächtnis auch hier geschützt ist. Nachvermächtnisnehmer wird wie bei der Nacherbschaft der Ehepartner, andere Abkömmlinge oder sonstige Verwandte des Erblassers. Der Vermächtnisanspruch kann nicht auf den Sozialhilfeträger übergeleitet werden.
Der zentrale Vorteil der Vermächtnislösung gegenüber der klassischen Erblösung ist der, dass das behinderte Kind als Vermächtnisnehmer kein Teil einer Erbengemeinschaft wird. Demgegenüber birgt die Vermächtnislösung das Risiko, dass der Sozialträger, nachdem des behinderte Kind verstorben ist, Regressansprüche geltend macht.
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