Berliner Testament
Was ist ein Berliner Testament?
Berliner Testament bei Hausbesitz
Berliner Testament Erbfolge
Berliner Testament Pflichtteil
Berliner Testament Nachteile
Berliner Testament Vorlage
Was ist ein Berliner Testament?
Ein Berliner Testament ist eine spezielle Form eines gemeinschaftlich erstellten Ehegattentestaments. Hierbei setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein und treffen Regelungen für die Schlusserbfolge nach dem Tod des zweiten Ehepartners. Als Schlusserben werden häufig die Kinder der Eheleute eingesetzt.
Die Besonderheit des Berliner Testaments besteht in der Wechselbezüglichkeit der Verfügungen: Die Ehepartner setzen sich wechselbezüglich d. h. gegenseitig als Erben des Erstversterbenden ein und bestimmen wechselbezüglich, dass die Kinder die Erben des Überlebenden werden. Diese Wechselbezüglichkeit führt zu einer besonderen Bindungswirkung, die i. d. R. nur das Berliner Testament innehat.
Berliner Testament bei Hausbesitz
Eheleute, die Eigentümer eines oder mehrerer Häuser sind, haben bei der Erstellung eines Berliner Testaments einige Besonderheiten zu beachten.
Ein Beispiel: Stirbt im Falle eines vorliegenden Berliner Testaments einer der Ehepartner, wird der verbleibende Partner Alleinerbe. Auf eigenen Wunsch bleibt der überlebende Ehegatte bis zuletzt alleine im Haus wohnen. Verstirbt nun auch der andere Ehegatte werden die Kinder Schlusserben. Mit dem gesamten Vermögen erben die Kinder auch die Immobilie.
Dieses Szenario ist gleich aus zwei Gründen kritisch zu betrachten:
In fast allen Fällen ist es aus erbschaftssteuerlicher Sicht sinnvoll, vorhandene Immobilien vorab über die vorweggenommene Erbfolge an künftige Generationen zu übertragen. Hierbei lassen sich oftmals erhebliche Summen einsparen. Möchte man zudem in der eigenen Immobilie wohnen bleiben, kann es sinnvoll sein, im Grundbuch des Hauses ein lebenslanges Wohnrecht bzw. Nießbrauchrecht eingetragen zu lassen.
Rechtlich betrachtet wurden die Kinder nach dem ersten Erbfall, also dem Tod des ersten Ehepartners, enterbt. Macht ein Kind nun seinen Pflichtteil geltend, besteht das Risiko, dass die liquiden Mittel des verbleibende Ehepartners nicht ausreichen, um dem Pflichtteilsanspruch des Kindes nachzukommen und dieses auszubezahlen. Nicht selten, ist der letzte Ausweg dann der Verkauf des Hauses.
Um genau das zu vermeiden, kann eine sog. Pflichtteilsstrafklausel in das Berliner Testament aufgenommen werden, die dazu führt, dass das Kind bei Geltendmachung des Pflichtteils im ersten Erbfall für den zweiten Erbfall enterbt wird. Die Geltendmachung des Pflichtteils nach dem ersten Erbfall wird somit unattraktiver.
Berliner Testament Erbfolge
Die Erbfolge bei einem Berliner Testament ist individuell und nur davon abhängig, wen die Testierenden als Erbe einsetzen möchten bzw. bereits eingesetzt haben. Mit Erstellung eines gültigen Berliner Testaments gilt daher die im Testament festgesetzte Erfolge – die gesetzliche Erbfolge greift entsprechend nicht mehr.
Im Regelfall setzen sich Eheleute zunächst gegenseitig als Alleinerben ein. Sobald auch der verbliebene Ehepartner verstirbt, sind meist die gemeinsamen Kinder als Schlusserben vorgesehen. Hintergrund ist der, dass sich die Ehepartner zunächst selber vollumfänglich absichern möchten, das gesamte Vermögen jedoch schlussendlich an die Kinder weitergegeben werden soll.
Berliner Testament Pflichtteil
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Anspruch, der dem Ehepartner und nahen Verwandten wie z. B. den Kindern des Erblassers eine Mindestbeteiligung am Nachlass gewährt. Dies hat zur Folge, dass Personen Anspruch auf einen Pflichtteil haben können, obwohl sie im Berliner Testament nicht bedacht oder sogar ausdrücklich enterbt wurden.
Warum ist das so?
Rein rechtlich führt das klassisch ausgestaltete Berliner Testament mit dem Tod des ersten Ehepartners zur Enterbung aller vorhandenen Kinder – das gesamte Vermögen geht zunächst vollumfänglich auf den verbleibenden Ehepartner über.
Und genau hier liegt oftmals das Problem: Selbst wenn die gemeinsamen Kinder im Testament als Schlusserben vorgesehen sind, entsteht im Moment des Todes des ersten Ehepartners durch die formelle Enterbung ein Pflichtteilsanspruch der Kinder gegenüber dem überlebenden Ehepartner. Wie hoch dieser Pflichtteil ausfällt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Viele Erbstreitigkeiten entstehen durch genau diese Konstellation.
Berliner Testament Nachteile
Das Berliner Testament hat drei zentrale Nachteile:
Ein Berliner Testament verschenkt Steuerfreibeträge. Jedes Kind hat pro Elternteil einen Steuerfreibetrag i. H. v. 400.000 EUR. Betrachtet man beide Elternteile zusammen, kann bei einer klugen Testamentsgestaltung jedem Kind ein Betrag i. H. v. 800.000 EUR steuerfrei vermacht werden. Dadurch, dass im klassischen Berliner Testament mit dem ersten Erbfall der verbleibende Ehepartner Alleinerbe wird, bleiben die Steuerfreibeträge in Bezug auf den erstverstorbenen Ehegatten komplett ungenutzt und treiben die erbschaftssteuerliche Belastung beim zweiten Erbfall unnötig in die Höhe.
Das klassische Berliner Testament sieht vor, dass sich Ehepartner zunächst gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Die gemeinsamen Kinder werden erst im zweiten Schritt – nach dem Tod des zweiten Ehepartners – als Schlusserben berücksichtigt. Formaljuristisch führt dies dazu, dass die gemeinsamen Kinder mit dem ersten Erbfall zunächst enterbt werden. Infolgedessen steht den Kindern ein Pflichtteil zu, der den verbliebenen Ehepartner bei Geltendmachung in folgenschwere Liquiditätsprobleme bringen kann.
Viele klassisch ausgestaltete Berliner Testamente implizieren, dass der überlebende Ehegatte nach dem Tod des Erstversterbenden das Testament nicht mehr ändern darf (Bindungswirkung). Hierbei besteht der Vorteil, dass die gemeinsam festgelegten Schlusserben geschützt bleiben. Gleichzeitig ist es dem verbleibenden Ehepartner auch dann nicht mehr möglich neu zu testieren, wenn sich ein Kind gänzlich von der Familie abwendet.
Die gute Nachricht: Durch eine individuelle Testamentsgestaltung können die Nachteile des Berliner Testaments gezielt umgangen und basierend auf der Grundidee des Berliner Testaments die Vorzüge unterschiedlicher Testamentsformen kombiniert werden.
Berliner Testament Vorlage
Meine eindringliche Empfehlung: Halten Sie sich fern von Testamentsvorlagen jeglicher Art. Es gibt schlicht und ergreifend keine geeigneten Vorlagen für Ihre individuellen Anliegen und Wünsche. Lassen Sie sich bei Fragen zum Thema Berliner Testament in Ihrem eigenen Interesse von einem spezialisierten Anwalt für Erbrecht Ihrer Wahl unterstützen – es geht schließlich um etwas.
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